Regulierungs-Update Verpackung 25. April 2026  ·  4 Min. Lesezeit

EU verbietet BPA in Lebensmittelkonserven: Diese Fristen müssen Einkäufer kennen

Die EU hat Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktverpackungen verboten — einschließlich der Innenbeschichtungen von Konservendosen. Die in diesem Jahr veröffentlichten Klarstellungen regeln nun verbindlich, was genau verboten ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wann welche Frist greift. Hier die Kurzfassung für vielbeschäftigte Einkäufer.

⏱️ Die 30-Sekunden-Version

Was: BPA ist in EU-Lebensmittelkontaktverpackungen verboten — Dosenbeschichtungen, Kunststoffe, Klebstoffe, Druckfarben und mehr.

Seit wann: Das Verbot ist am 20. Januar 2025 in Kraft getreten.

Zentrale Fristen: Die meisten mit BPA hergestellten Einwegverpackungen dürfen nur noch bis zum 20. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden. Verpackungen für Obst-, Gemüse- und Fischerzeugnisse haben Zeit bis zum 20. Januar 2028 — bereits abgepackte Bestände dürfen danach abverkauft werden.

Was zu tun ist: Lassen Sie sich die Beschichtungsspezifikationen Ihrer Lieferanten bestätigen und fordern Sie eine aktualisierte Konformitätserklärung an.

Jan. 2025
BPA-Verbot in Kraft getreten
Juli 2026
Frist für die meisten Einwegverpackungen
Jan. 2028
Verlängerte Frist — Obst-, Gemüse- & Fischkonserven
Q&A
Offizielle Leitlinie veröffentlicht im Dez. 2025

Was sich geändert hat

Die Verordnung (EU) 2024/3190 untersagt die Verwendung von Bisphenol A — und weiterer gefährlicher Bisphenole — bei der Herstellung von Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen: Lacke und Beschichtungen (einschließlich der Innenlackierungen von Konservendosen), Kunststoffe, Klebstoffe, Kautschuke, Druckfarben und Silikone. Zugleich verbietet sie das Inverkehrbringen von mit BPA hergestellten Lebensmittelkontaktmaterialien auf dem EU-Markt.

Für Lebensmittelkonserven ist das die einschneidendste Änderung seit einer Generation: Die Epoxid-Doseninnenbeschichtungen, die historisch auf BPA basierten, müssen in der gesamten EU-Lieferkette durch konforme Alternativen ersetzt werden.

Zwei Folgedokumente haben die praktischen Fragen geklärt. Im Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine offizielle Q&A-Leitlinie zu Geltungsbereich, Prüfverfahren und Übergangsfristen. Im Februar 2026 bereinigte die Verordnung (EU) 2026/250 Unklarheiten im ursprünglichen Text — ohne die Verbote selbst anzutasten.

Die drei entscheidenden Termine

📅
20. Januar 2025
Verbot in Kraft
BPA ist bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und in neu auf den EU-Markt gebrachten Produkten untersagt
20. Juli 2026
Einweg-Übergangsfrist endet
Letzter Termin für das erstmalige Inverkehrbringen der meisten nach den alten Regeln mit BPA hergestellten Einwegverpackungen
🥫
20. Januar 2028
Fenster für Obst, Gemüse & Fisch
Verlängerte Übergangsfrist für Verpackungen von Obst-, Gemüse- und Fischerzeugnissen — abgepackte Ware darf danach bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden

Das verlängerte Fenster bis 2028 für Obst- und Gemüseverpackungen ist für Einkäufer in Saporinas Kategorien am wichtigsten: Es verschafft der Lieferkette für Obst- und Gemüsekonserven Zeit für eine geordnete Umstellung, ohne konforme Ware, die sich bereits in der Pipeline befindet, zu blockieren.

Konservendosen auf einer Abfülllinie — die EU verbietet BPA in Dosenbeschichtungen und allen Lebensmittelkontaktverpackungen
Konservenproduktion — das BPA-Verbot der EU erfasst die Lacke und Beschichtungen im Inneren von Lebensmitteldosen, mit Übergangsfristen im Juli 2026 und, für Obst-, Gemüse- und Fischverpackungen, im Januar 2028. Foto: Unsplash.

Was die Klarstellung von 2026 geregelt hat

Alle Formen von BPA sind erfasst. Der geänderte Wortlaut stellt ausdrücklich klar, dass das Verbot für BPA in jeder chemischen Form gilt, einschließlich seiner Salze — und schließt damit jede Auslegungslücke.

Die Fristen sind jetzt eindeutig. Die oben genannten Übergangstermine sind nun präzise formuliert, sodass Hersteller, Importeure und Händler in der gesamten EU dieselben Regeln anwenden — keine abweichenden nationalen Lesarten mehr.

Die Dokumentation wurde klarer. Die Konformitätserklärung, die jede Verpackung begleitet, muss Zwischenmaterialien und fertige Erzeugnisse jetzt genauer ausweisen — während Anforderungen gestrichen wurden, die zuvor Vertraulichkeitsbedenken auslösten. Für Einkäufer heißt das: Die Unterlagen, die Sie erhalten, sollten präziser angeben, was genau in der Dose und ihrer Beschichtung steckt.

Was Einkäufer jetzt tun sollten

Stellen Sie jedem Konservenlieferanten zwei Fragen. Welches Beschichtungssystem kommt in Ihren Dosen und Deckeln zum Einsatz — und können Sie eine aktualisierte Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2024/3190 vorlegen? Konforme Lieferanten beantworten beides ohne Zögern.

Gleichen Sie Ihre Bestände mit den Fristen ab. Ware in Obst-, Gemüse- und Fischverpackungen profitiert vom Fenster bis Januar 2028 und den Abverkaufsregelungen — bestehende konforme Lagerbestände sind also nicht gefährdet. Neue Bestellungen für EU-Destinationen sollten BPA-freie Beschichtungen ausdrücklich spezifizieren.

Gehen Sie nicht davon aus, dass es ein reines EU-Thema bleibt. Große regulatorische Weichenstellungen der EU strahlen erfahrungsgemäß aus — Einkäufer im Vereinigten Königreich, in den Golfstaaten und anderen Märkten könnten bald ähnliche Anforderungen sehen. Wer jetzt BPA-frei spezifiziert, macht seine Eigenmarkenprogramme zukunftssicher.

📋 Das Wichtigste in Kürze

BPA ist in EU-Lebensmittelkontaktverpackungen verboten. Die meisten Einwegverpackungen müssen bis zum 20. Juli 2026 umgestellt sein; Obst-, Gemüse- und Fischverpackungen haben Zeit bis zum 20. Januar 2028, mit anschließendem Abverkauf der Bestände. Die Handlungsempfehlung für Einkäufer ist simpel: Beschichtungsspezifikationen bei den Lieferanten bestätigen lassen und aktualisierte Konformitätserklärungen anfordern — jetzt, nicht erst zur Frist.

Saporinas Position

Saporina liefert BPA-freie Dosenbeschichtungen für alle Märkte, in denen die Vorschriften dies verlangen — einschließlich EU-Destinationen —, mit Konformitätserklärung und vollständiger Exportdokumentation zu jeder Sendung. Für Märkte ohne BPA-Beschränkungen bleibt die Beschichtungsspezifikation die Wahl des Importeurs; unser Team berät Sie zu den Optionen für Ihren Zielmarkt und Ihre Produktkategorie.

Wenn Sie Tomatenkonserven, Gemüse- oder Obstkonserven für den EU-Markt einkaufen, sprechen Sie mit uns über Ihre Verpackungsspezifikationen für kommende Kontrakte — die Umstellung ist bei uns ein Häkchen im Angebotsprozess, keine Komplikation.

🍅 Tomatenkonserven
Mark, geschälte Tomaten, Saucen — BPA-freie Optionen für die EU
🥫 Gemüse- & Hülsenfruchtkonserven
Weiße Bohnen, Erbsen, Mais, Karotten — Einzelhandel & Foodservice
🥭 Eingelegte Früchte in Sirup
Erdbeere, Mango, Aprikose, Feige, Mandarine

📩 Mit Sicherheit spezifizieren

Kontaktieren Sie Saporina, um Verpackungs- und Beschichtungsspezifikationen für Ihren Zielmarkt zu bestätigen — Konformitätserklärungen und vollständige Dokumentation sind bei jeder Bestellung inklusive.